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FAQ
Hier sind alle wichtigen FAQs zusammengefasst.
Weitere Fragen beantworte ich gerne persönlich.
Psychotherapie
Coaching
Systemische Therapie versteht Probleme nicht als persönliches Defizit, sondern als Reaktion auf belastende Lebensumstände sowie persönliche, familiäre oder soziale Herausforderungen. Man betrachtet die Familie (oder ein anderes nahes Umfeld) als ein System, in dem alle miteinander verbunden sind. Wenn sich eine Person verändert oder leidet, hat das oft Auswirkungen auf alle anderen und umgekehrt. Probleme wie z.B. Ängste, Depressionen, Sucht oder wiederkehrende Konflikte lassen sich oft erst dann verstehen, wenn man den Zusammenhang mit der eigenen Lebensgeschichte und dem eigenen sozialen Umfeld genauer betrachtet. Systemische Familientherapie ist sowohl für Einzelpersonen, Paare, Familien oder Gruppen geeignet.
Die Häufigkeit und Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung richtet sich nach Ihrem Anliegen und kann von ein paar wenigen Sitzungen bis zu mehreren Monaten oder Jahren dauern. Das Erstgespräch in der Psychotherapie bietet die Gelegenheit, einander kennenzulernen und über Ihre Anliegen und Wünsche für die Therapie zu sprechen. Gemeinsam klären wir Ihre Erwartungen an die Therapie und wie die gemeinsame Zusammenarbeit aussehen kann.
Die Psychotherapie im Einzelsetting dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro. Für Paartherapie und Familientherapie werden für 75 Minuten 150 Euro und für 100 Minuten 200€ verrechnet.
Nein. Die Psychotherapie-Einheiten von Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision können Sie nicht bei der Krankenkasse einreichen. Aus diesem Grund habe ich meine Preise bewusst niedriger angesetzt, um Psychotherapie dennoch möglichst leistbar und zugänglich zu machen.
Die Therapieeinheiten in meiner Praxis können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden (bitte per E-Mail, telefonisch oder SMS). Erfolgt die Absage jedoch kurzfristiger, muss die Therapieeinheit dennoch in Rechnung gestellt werden.
Psychotherapeut*innen in Österreich unterliegen einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Psychotherapiegesetz (§45 PThG 2024). Das bedeutet, dass alle Inhalte der Psychotherapie – einschließlich der Tatsache, dass eine Therapie in Anspruch genommen wird – streng vertraulich behandelt werden. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre und schafft eine sichere, vertrauensvolle Grundlage für die therapeutische Arbeit und gilt auch nach Beendigung der Therapie.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich derzeit in der Abschlussphase meiner Ausbildung. Ich bin voll befähigt, Patient*innen eigenständig psychotherapeutisch zu behandeln. Meine Arbeit erfolgt jedoch unter verpflichtender Supervision durch erfahrene Lehrtherapeut*innen und wird regelmäßig fachlich reflektiert. Dadurch ist einekontinuierliche Qualitätssicherung gewährleistet und Sie profitieren von einer professionellen und sorgfältigen Behandlung.
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